40€ REWE Lieferservice Wertgutschein für 16€ (100€ MBW) oder 30€ für 12€ (75€ MBW) über Groupon
Ihr habt keine Lust euren Wocheneinkauf zu Fuß oder mit dem Auto zu erledigen, sondern wollt euch eure Bestellung lieber bequem nach Hause liefern lassen? Dann gibt es bei Groupon den passenden Gutschein für euch. Dort wird aktuell ein 40€ REWE Lieferservice Wertgutschein für nur 16€ verkauft. Der Gutschein hat zwar einen Mindestbestellwert von 100€, lohnt sich aber trotzdem auf alle Fälle. Ihr kauft damit also für 100€ bei REWE ein und müsst am Ende nur 60€ bezahlen. Zuvor habt ihr 16€ für den Gutschein an Groupon bezahlt und spart euch somit gute 24% bei eurem Einkauf. Alternativ gibt es auch einen 30€ REWE Lieferservice Wertgutschein für 12€ mit 75€ Mindestbestellwert. Auf den Preis kommt ihr indem ihr den 20% Groupon Gutschein „Love20“ einlöst. Der Gutschein gilt nur für Neukunden.
REWE Lieferservice Wertgutschein
Der REWE Lieferservice Wertgutschein ist bei REWE im Online-Shop einlösbar. Dort findet ihr alle möglichen Lebensmittel und könnt euch euren Wocheneinkauf bequem nach Hause liefern lassen. Die Lieferung erfolgt zum Wunschtermin zwischen 7 und 22 Uhr. Die Ware wird gekühlt geliefert, sodass ihr auch frische Produkte, wie Wurst oder Käse bestellen könnt. Die 1. Lieferung ist übrigens versandkostenfrei möglich.
Nachdem ihr den REWE Gutschein bei Groupon gekauft habt, könnt ihr ihn bis zum 15.03.2020 im REWE Lieferservice Online-Shop einlösen. Der Gutschein gilt allerdings nur für Kunden, die noch nie beim REWE Lieferservice, REWE Abholservice oder REWE Paketservice bestellt haben.
Infos zum REWE Gutschein
Wichtig: Für das Erreichen des Mindestrechnungsbetrags unberücksichtigt bleiben: REWE Paketservice Artikel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, aufladbare Geschenk- und Guthabenkarten (z. B. iTunes-Karten), Tchibo-Artikel, (Zuzahlungen für) Treuepunkt-Artikel, Pfand, Sperrgutaufschlag und Servicegebühren (z. B. Liefergebühren).
Bei dem Mindestrechnungsbetrag handelt es sich um den in der Rechnung ausgewiesenen und vom Kunden zu zahlenden Betrag (abzüglich oben genannter Produkte) und nicht um den Bestellwert.