Flug verpasst & nicht stornierbar? Steuern & Gebühren zurückfordern

Flug verpasst: Steuern & Gebühren zurückfordernKennt ihr das auch? Ihr habt einen günstigen Flug gebucht, der nicht stornierbar ist, und am Abflugtag habt ihr euren Flug verpasst, weil ihr zu spät am Flughafen wart. Manchmal verpasst man einen Flug auch, weil man zum Fliegen einfach zu krank ist und entscheidet sich daher den Flug verfallen zu lassen. Das ist zwar ärgerlich, aber meist die einzige Alternative. Was viele nicht wissen: Man kann sich zumindest die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurück erstatten lassen, wenn man den Flug verpasst hat oder nicht antreten kann. Hierbei geht es allerdings nur um die personenbezogenen Steuern und Gebühren, die die Airline (dadurch, dass ihr nicht erschienen seid) nicht zahlen muss. Das lohnt sich natürlich nur bei Flügen, die nicht stornierbar oder umbuchbar sind, denn sonst kann man diese ja einfach umbuchen.

Steuern & Gebühren zurückfordern bei „Flug verpasst“

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und kann hier deshalb keine Rechtsberatung geben. Alle Angaben beruhen auf meiner Erfahrung und sind nicht rechtskräftig.

Wenn ihr euren Flug verpasst habt oder aus irgendwelchen Gründen nicht antreten konntet, solltet ihr euch an die Airline wenden und die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurück verlangen. Das sind zwar meist nur wenige Euro (zwischen 0€ und 100€), doch diese stehen euch auf jeden Fall zu, da die Airline diese auch nicht bezahlen muss, da ihr ja nicht erschienen seid. Es geht hier wirklich nur um die personenbezogenen Steuern und nicht um Kerosinzuschläge, den Flugpreis oder andere Gebühren und Steuern, die nicht personenbezogen sind. Zu den personenbezogenen Gebühren gehören beispielsweise die Flughafen- oder Sicherheitsgebühren.

Ihr könnt die Erstattung der personenbezogenen Gebühren natürlich erst beantragen, wenn der Flug bereits stattgefunden hat. Wenn ihr bei einem Reisebüro gebucht habt, könnte es passieren, dass diese rechtmäßig Gebühren für die Erstattung verlangt. Am besten wendet ihr euch direkt an die Fluggesellschaft, wobei es hier bei Buchungen über Reisebüros durchaus zu Problemen kommen kann.

Infos zur Erstattung von Steuern & Gebühren

  • Flug verpasst: Steuern & Gebühren zurückfordern
  • Fluggesellschaften müssen personenbezogene Gebühren erstatten
  • Personenbezogene Gebühren sind z.B. Flughafen- oder Sicherheitsgebühren
  • Kerosinzuschlag, Flugpreis, etc. zählt nicht dazu
  • Zwischen 0€ und 100€ pro Flug möglich
  • Erstattung kann erst beantragt werden, wenn Flug in der Vergangenheit liegt

Zum Angebot

Fluggesellschaft erhebt Bearbeitungsgebühren

Wenn eure Fluggesellschaft nun Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren verlangt, ist das aus Sicht des Bundesgerichtshofs nach deutschem Recht nicht zulässig. Oftmals versuchen hier die Fluggesellschaften die Erstattung zu drücken und verlangen Gebühren von z.B. 25€, wenn ihr dort eine Erstattung der personenbezogenen Steuern und Gebühren verlangt. Auch der Europäische Gerichtshof bejahte die Ansicht des BGHs und urteilte, dass solche personenbezogenen Steuern separat ausgewiesen werden müssen.

Das Gerichtsurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wobei man sich im durchaus auf das Urteil berufen kann, sollte die Fluggesellschaft gebühren verlangen.

Vorlage Fluggesellschaft Steuern & Gebühren zurückfordern

Die folgende Vorlage könnt ihr verwenden, um eure personenbezogenen Steuern und Gebühren von der jeweiligen Fluggesellschaft zurück zu fordern. Am besten schickt ihr den Text per E-Mail oder Post an die Fluggesellschaft. Ich würde hier mit einer E-Mail anfangen und erst einen Brief schreiben, wenn keine oder nur eine nicht zufriedenstellende Rückantwort kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich meinen bei Ihrer Fluggesellschaft gebuchten Flug am TT.MM.JJJJ nicht wahrnehmen könnte, bitte ich Sie mir alle personenbezogenen Steuern und Gebühren innerhalb von 14 Tagen (spätestens bis zum TT.MM.JJJJ) auf die unten genannte Bankverbindung zu erstatten.

Buchungscode: XXXXXX
Passagier: Max Mustermann

Meine Bankverbindung lautet:
Name: Max Mustermann
IBAN: DEXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXX
Bank: Musterbank

Sollten Sie eine Bearbeitungsgebühr erheben, verweise ich präventiv auf das Urteil des EuGH vom 6.07.2017 Az. C‑290/16.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Jens
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